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Einreisebestimmungen für Hunde

5. September 2011 By bernd 4 Kommentare

Einreise-Hund2Wenn Sie mit Ihrem Hund den Urlaub im Ausland verbringen möchten,
müssen die Einreisebestimmungen der jeweiligen Zielländer beachtet werden….

Belgien:
Die Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Ein EU-Heimtierpass wird benötigt. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Urlauber aus Deutschland, Österreich oder Schweiz dürfen nicht mit Welpen jünger als 3 Monate einreisen. Generell gilt in Belgien Leinenpflicht. Maximal 5 Hunde können einreisen.
Hunde sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.

Bosnien-Herzegownia:
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis muss vorgelegt werden. Im Impfpass muss von einem Tierarzt bescheinigt sein, dass die erforderlichen Schutzimpfungen gegen Tollwut und Staupe erfolgt sind. Mindestens 15 Tage vor Einreise muss diese erfolgt sein. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.

Bulgarien:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden.
Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Ein amtstierärztl. Gesundheitszeugnis, nicht alter als 2 Wochen, ist erforderlich. Hunden aller Rassen können in das Land einreisen.

Dänemark:
Die Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Ein EU-Heimtierpass wird benötigt. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Welpen die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht einreisen.

Deutschland:
Wiedereinreise:
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere:
Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 21 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein. Die Einfuhr von Pitbull, American Stafford- shire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier sowie je nach Bundesland weiteren Hunderassen nach Deutschland sind verboten.

Estland:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Ein amtstierärztl. Gesundheitszeugnis, nicht alter als 2 Wochen, ist erforderlich. Hunden aller Rassen können in das Land einreisen.

Finnland:
Beim Transportieren von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen EU-Mitgliedstaaten muss für das betreffende Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnungs-Nummer soll im EU-Heimtierpass eingetragen sein.
Das Muster für den Heimtierpass ist für die gesamte EU einheitlich. Im Heimtierausweis soll auch ein Vermerk des Tierarztes über den gültigen Tollwutimpfschutz und die Echinococcose-Behandlung eingetragen sein.
Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.

Frankreich:
Die Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Ein EU-Heimtierpass wird benötigt. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Welpen die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht einreisen. American Staffordshire Terrier („Pittbul“), Mastiff („Burbull“), Tosa ohne offizielle Stammbaumpapiere dürfen nicht einreisen.

Griechenland:
Die Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Ein EU-Heimtierpass wird benötigt. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Welpen die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht einreisen.

Großbritannien:
Die Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Ein EU-Heimtierpass wird benötigt. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Welpen die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht einreisen.
Eine Bandwurm-Behandlung mindest 24 Stunden und maximal 120 vor Einreise ist verpflichtet. Ihr Tierarzt kennt die Vorgaben und muss die Behandlung im Heimtierausweis notieren. Diese Bandwurm-Behandlung muss vor jedem England-Urlaub vorgenommen werden.
Folgende Hundtypen sind in England verboten: Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro. Es dürfen maximal 5 Hunde mitgeführt werden.

Irland:
Seit dem 1.Januar 2012 muss für Hunde, Katzen (und Frettchen), die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden, der sogenannte EU-Heimtierausweis. Mit der Einführung des Heimtierpasses entfallen einige der erforderlichen Papiere der letzten Jahre. In dem Pass müssen alle Untersuchungen, Impfungen und die Chipnummer eingetragen werden. Dies wird durch Ihren Tierarzt vorgenommen. Der Pass ist das gültige Dokument zur Einreise nach Großbritannien und Irland.
Einige Hunderassen sind von der Einfuhr nach Großbritannien und nach Frankreich ausgeschlossen: z. B. Pitbull, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brazilero.

Italien:
Die Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Ein EU-Heimtierpass wird benötigt. Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.

Kanada:
Hunde dürfen nach Canada eingeführt werden, wenn bei der Ankunft in Kanada ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis über eine mindestens einen Monat und höchstens 1 Jahr zurückliegende Tollwutschutzimpfung vorgelegt wird. Beim Fehlen dieser Bescheinigung muß das Tier mind. 1 Monat in Quarantäne. Bei Hunden unter 3 Monaten wird die Tollwutschutzimpfung nicht anerkannt. Die Einreise mit sog. Kampfhunden ist nicht erlaubt.

Kroatien:
Die Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Ein EU-Heimtierpass wird benötigt. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Urlauber aus Deutschland, Österreich und Schweiz mit Hunden, jünger als 3 Monate, benötigen einen gültigen EU-Heimtierausweis und einen Chip.
Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen).
Hunde, jünger als 56 Tage, dürfen nur in Begleitung der Mutter einreisen. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.
Gefährlich eingestufte Hunderassen wie der Pitbull-Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI-Federation Cynologique Internationale) eingetragen sind, dürfen nicht einreisen.

Lettland:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Jungtieren bis 12 Wochen: Einreise nicht erlaubt

Liechtenstein:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Die Einfuhr nach Liechtenstein von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten, die jünger als 5 Monate sind, ist verboten.

Litauen:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Jungtiere bis 3 Monate: Bestätigung eines zugelassenen Tierarztes, dass das Jungtier an seinem Geburtsort gehalten wurde ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen ist, oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist.

Luxemburg:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.

Malta:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Jungtieren bis 12 Wochen: Einreise nicht erlaubt.
Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelnden Tierarzt einzutragen: Tollwut-Antikörperbestimmung (zum Nachweis einer wirksamen Krankheitsabwehr). Nach der letztenTollwutimpfung 30 Tage Wartezeit bis zur Blutentnahme für die Tollwut-Antikörperbestimmung. Sechs Monate Wartezeit nach der Tollwut-Antikörperbestimmung (es gilt der Tag der Blutentnahme) bis zur Einreise.
Im EU-Heimtierausweis ist zusätzlich vom behandelnden Tierarzt einzutragen: Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten (gegen Flöhe) innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor der Einreise

Niederlande:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Hunde, die jünger als 3 Monate sind, benötigen einen gültigen EU-Heimtierausweis und einen Chip.
Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen).
Hunde, jünger als 56 Tage, dürfen nur in Begleitung der Mutter einreisen. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Die Einreise mit Hunden vom Typ Pit-Bull-Terrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bull-Terrier-Rassen wie American Staffordshire Terrier und Bull-Terrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. In den Niederlanden gilt generell Leinenpflicht.

Norwegen:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden

Österreich:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen. Der Hund muss außerdem gechipt sein. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich, sondern auf Gemeindeebene geregelt.

Polen:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. An Stränden und in Gebieten, wo sich viele Menschen aufhalten, besteht genereller Leinenzwang für Hunde, wie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Portugal:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen. Der Hund muss außerdem gechipt sein. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden.

Rumänien:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Jungtiere bis 3 Monate: Anfrage bei der Botschaft

Russland:
Grundvoraussetzung ist, neben dem obligatorischen Chip unter dem Fell des Hundes, eine gültige Tollwutimpfung. Bei der Einreise nach Russland sollte sie nicht jünger als 30 Tage sein. Länger als 12 Monate sollte die letzte Impfung nicht zurückliegen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.

Schweden:
D-Kennzeichnung mit Mikrochip.
Impfung gegen Tollwut für Hunde, Katzen und Frettchen ab 3 Monaten entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.
Dokumentation in Form eines Haustierpasses, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt.

Schweiz:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen. Der Hund muss außerdem gechipt sein. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden.

Serbien:
Die Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Ein EU-Heimtierpass wird benötigt. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein.Welpen die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht einreisen.

Slowakische Republik:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen. Der Hund muss außerdem gechipt sein. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Slowenien:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Jungtiere bis 12 Wochen: blauer EU-Heimtierpass (Pet-Pass), Chip und die Bestätigung eines zugelassenen Tierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen ist; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist.

Spanien:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen. Der Hund muss außerdem gechipt sein. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden.
Von Provinz zu Provinz gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährlichen Rassen. Für Hunde, die zu den potentiell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pit-Bullterrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú), gilt Maulkorb- und Leinenpflicht.

Tschechische Republik:
siehe Slowakische Republik.

Türkei:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen und die Ausstellung vom Amtstierarzt sollte nicht älter als 10 Tage sein. Leinenzwang in vielen Orten.
Rückreise in die EU : Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Für Jungtiere unter 12 Wochen ist die Ausreise nicht möglich.

Ukraine:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage Bereits vor Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist eine Reise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich.

Ungarn:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen. Der Hund muss außerdem gechipt sein. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden. Kein Verbot bestimmter Rassen. Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht.

USA
Hunde müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Ist dies nicht der Fall, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztl. Untersuchungen. Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatl. Quarantäneregelungen. Hunde müssen mind. 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mind. 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärtem Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tiere an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen müssen 3 Monate an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verweilen und werden dann geimpft.

Weißrussland:
Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Ein Identifikations-Chip muss an den Hund angebracht werden. Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Einreise zurückliegen.
Jungtiere bis 12 Wochen:  Einreise nicht erlaubt

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Kurzfristige Änderungen sowie
Einreisebestimmungen weiterer Länder erfahren Sie über die jeweiligen
Botschaften/Konsulate.

Kategorie: Einreisebestimmungen

Kommentare

  1. Katrin Gießing meint

    11. Januar 2012 um 09:21

    Hallo,
    unser Hund hat im Sept. 2009 eine Titerbestimmung wegen Tollwut gemacht bekommen und wir sind im April 2010 mit ihm nach Schottland gefahren. Jetzt soll er im April 2012 mit nach England. Ist er da noch Impftechnisch in Ordnung oder muss erneut er Titer für Tollwut ermittelt werden. Gibt es noch andere Dinge zu berücksichtigen?
    Für Ihre Bemühungen vielen Dank
    Katrin Gießing

    Antworten
  2. Roisin ferris meint

    6. Dezember 2012 um 18:19

    Hi katrin,

    Ich versuche dich zu erreichen

    Antworten
  3. Pietsch, Sonja meint

    13. März 2020 um 12:49

    Hallo! Wir leben in Tunesien und reisen zum Urlaub nach Deutschland mit Hund. wie alt darf das Gesundheitszeugnis höchstens sein bzw wie weit im Voraus kann es vir Abreise von Tunesien nach DE beantragt werden um beim deutschen Zoll nicht beanstandet zu werden?

    LG,
    Sonja Pietsch

    Antworten
    • Elke meint

      27. April 2020 um 12:05

      Hallo,
      bitte direkt beim Zoll nachfragen: https://www.zoll.de/
      LG
      Elke

      Antworten

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