Neue Vorschriften der Bahn für den Transport von Hunden …
Ab 16.06.02 müssen alle Hunde, die nicht in einem Behältnis (Tragetasche oder Transportbox) befördert werden, einen geeigneten Maulkorb tragen und – wie bisher – angeleint sein.
Gleichzeitig entfällt jedoch das Verbot, Kampfhunde im Zügen mitzunehmen. Für Blindenführhunde gilt der Maulkorbzwang nicht.
Unverändert geblieben sind die Fahrpreisbestimmungen: für Hunde, die nicht in einer Tragetasche oder Box befördert werden können, müssen Fahrscheine zur Hälfte des Normalpreises gelöst werden. Kleinere Hunde, sofern sie in einem Behältnis befördert werden, können kostenlos mitfahren.
Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 06/02
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