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Was tun bei einer Einreise mit Hund nach Schweden? Einreisebestimmungen Schweden

19. September 2021 By bernd 1 Kommentar

In den vergangenen Jahren sind die Bestimmungen zur Haustiereinfuhr immer weiter vereinfacht worden. Für die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze aus einem EU-Land nach Schweden braucht man keine schriftliche Genehmigung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

  • Der Hund muss eine ID-Kennzeichnung haben.
  • Der Hund muss eine gültige Impfung gegen Tollwut haben.
  • Der Hund muss einen gültigen EU-Heimtierausweis haben.
  • Der Hund muss beim Zoll angemeldet werden.
  • Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe werden empfohlen, sind aber nicht Pflicht.
  • Dasselbe gilt für ein Gesundheitsattest.
  • Die früher vorgeschriebenen Bluttests und die Wurmkuren entfallen

Impfung

Der Hund muss eine gültige Impfung gegen Tollwut haben. In der Regel hat ein Hund diese Impfung bereits. Die Grundimpfung gegen Tollwut, falls noch nicht geschehen, sollte mindestens 21 Tage vor Einreise durchgeführt werden. Wenn der Hund bereits gegen Tollwut geimpft wurde, überprüfen ob die Impfung noch gültig ist. Eventuell ist eine Auffrischung nötig. Falls eine Auffrischung rechtzeitig erfolgt, ist keine 21-tägige Wartezeit notwendig.

Zollanmeldung

Dein Hund muss beim schwedischen Zoll angemeldet werden. Die Anmeldung kann online erfolgen, oder direkt bei einem Zollbeamten bei der Einreise. Hier kann man seinen Hund mit einem Anmeldeformular anmelden – Anmeldung

Bei einer Anreise mit mehr als 6 Hunden, wird etwas genauer hingesehen. Falls man zu einer Ausstellung oder einem Wettbewerb anreist, sind entsprechende Dokumente und Nachweise mitzuführen.

Dokumente für den Hund mitnehmen, die die Rasse eindeutig nachweisen. Das gilt insbesonders für die Landreise durch Dänemark.

Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen gibt es nicht!

Was man in Schweden beachten sollte:

  • In der Zeit von 1. März bis zum 20. August besteht in Wäldern und auf Feldwegen Leinenpflicht! Dies dient vor allem zum Schutz von Wildtieren und ihren Neugeborenen. In Städten und auf Campingplätzen gilt die Leinenpflicht immer.
  • An Badeplätzen ist immer ein Hinweis angebracht, ob Hunde erlaubt oder unerwünscht sind.
  • Hundekot ist immer vom Hundehalter zu entfernen. In den Parks und an Straßen findest du sehr häufig Tüten um den Hundekot zu entfernen. Wir empfehlen dir aber, immer ausreichend Tüten mitzunehmen.
  • Eine Maulkorbpflicht besteht in Schweden aktuell nicht.
  • Sich im Vorfeld erkundigen, ob Hunde in einer Attraktion/Sehenswürdigkeit oder in einem Restaurant erlaubt sind.
  • Der Hund muss bei der Einreise mindestens 3 Monate alt sein.
  • Im allgemeinen ist Schweden sehr hundefreundlich und bietet sogar Hundestrände an.

>> Hier gibt es mehr Informationen

Kategorie: Einreisebestimmungen

Kommentare

  1. Sabine meint

    4. Februar 2012 um 13:56

    Wir wollen in 2012 zum ersten Mal nach Schweden reisen , mit Hund , daher waren diese ersten Info`s sehr hilfreich.Bin noch am Überlegen, ob ich eine Fähre nutze oder lieber die berühmte Brücke zum Einreisen.

    Antworten

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