Was bedeutet es, einen Listenhund zu haben?
Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die als gefährlich eingestuft werden. Von solchen Hunderassen geht aufgrund der überdurchschnittlichen Aggressivität eine höhere Gefahr aus als von anderen Hunden.
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen und Auflagen für die Haltung von Listenhunden. Welche Hunde als Listenhunde geführt werden, unterscheidet sich ebenfalls, abhängig vom Bundesland.
Unterschied zwischen Kampfhund und Listenhund
Ein Unterschied zwischen Kampfhund und Listenhund ist nicht klar definiert. Listenhunde gelten als gefährliche Hunde und werden umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichnet. Die Haltung solcher Hunde ist Privatsache. Hundekämpfe sind in Deutschland verboten, sodass es nicht gestattet ist, Kämpfe mit Listenhunden auszutragen.
Kampfhunde sind Hunde, die einer potenziell als gefährlich geltenden Rasse angehören. Ein Hund ist nicht aufgrund seiner Genetik gefährlich, sondern er qualifiziert sich durch sein aggressives Verhalten als gefährlicher Hund. Die Rassen, die als Listenhunde geführt werden, sind Statistiken zufolge am häufigsten mit aggressivem Verhalten aufgefallen. Solche Rassen gelten als gefährlich, da von ihnen immer wieder Menschen verletzt werden, darunter auch Kinder.
Hunde, die als Listenhunde geführt werden, fallen häufig durch bestimmte Charaktereigenschaften auf:
- geringe Reizschwelle
- höhere Aggressivität
- stärkeres Beißvermögen
- höhere Kraft
Nicht jeder Hund, dessen Rasse zu den Listenhunden zählt, muss gefährlich sein. Halter solcher Hunde müssen die im jeweiligen Bundesland geltenden Auflagen erfüllen. Großen Einfluss auf das Verhalten eines Hundes haben Erziehung und Sozialisierung.
Warum wurden Kampfhunde gezüchtet?
Kampfhunde, also Rassen, die als gefährlich gelten und in verschiedenen Bundesländern als Listenhunde geführt werden, wurden mit speziellen körperlichen Eigenschaften gezüchtet, mit denen sie sich im Kampf bewähren konnten. Dazu zählen ein kräftiges Gebiss mit einer hohen Beißkraft und ein stabiler, muskulöser Körperbau. Zusätzlich erhielten solche Tiere eine spezielle Ausbildung, die sie aggressiv und gefährlich machte.
Bei Hundekämpfen konnten die Besitzer von Hunden mit solchen Eigenschaften gutes Geld verdienen, wenn ein solcher Hund seinen Gegner schnell blutig biss oder tötete.
Welche Hunde gehören zu den Listenhunden?
Eine Liste für gefährliche Hunde wird in allen Bundesländern geführt, mit Ausnahme von Niedersachsen. Die Kampfhundeverordnung der einzelnen Bundesländer definiert die gefährlichen Hunderassen und enthält Vorschriften für die Halter.
In einigen Bundesländern wird die Liste für gefährliche Hunde in zwei Kategorien unterteilt. Die Kategorie 1 umfasst die gefährlichsten Hunderassen, die als höchstwahrscheinlich gefährlich gelten. Hunde der Kategorie 2 gelten als vermutlich gefährlich.
Bundesweit gelten die folgenden Hunderassen als gefährlich:
- Pitbull-Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire-Bullterrier
- American-Staffordshire-Terrier
In einigen Bundesländern dürfen diese Hunderassen und auch Mischlinge dieser Rassen nicht gezüchtet werden. Generell gilt für diese Rassen ein Einfuhrverbot nach Deutschland.
Darüber hinaus stehen in den einzelnen Bundesländern weitere Rassen auf der Liste für gefährliche Hunde:
- Alano
- American Bulldog
- Bandog
- Bullmastiff
- Bordeaux Dogge
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogo Canario
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
- Tosa Inu
Je nach Bundesland werden einige dieser Rassen in Kategorie1 oder 2 eingestuft. Einige dieser Hunde werden als wachsam und treu charakterisiert, da sie ursprünglich als Hütehunde gezüchtet wurden.
Was müssen Halter von Listenhunden beachten?
Was Halter von Listenhunden beachten müssen, unterscheidet sich, abhängig von den Verordnungen in den einzelnen Bundesländern. Die Auflagen für die Halter sind in den Kampfhundeverordnungen der jeweiligen Bundesländer zu finden.
Zumeist gelten die folgenden Auflagen für Halter von Listenhunden:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Polizeiliches Führungszeugnis
- mitunter eine bestandene Sachkundeprüfung über die Haltung von Listenhunden
- umzäuntes Grundstück, damit der Hund nicht ausbrechen kann
- Leinen- und Maulkorbpflicht m öffentlichen Raum
- Kastrations- und Sterilisationspflicht
In einigen Bundesländern, in denen Listenhunde in zwei Kategorien eingeteilt werden, gelten in der Kategorie 1 strengere Regeln als in der Kategorie 2. Besitzer von Listenhunden dürfen in einigen Bundesländern bestimmte öffentliche Einrichtungen und Plätze mit dem Hund nicht betreten. Einige Bundesländer fordern den Nachweis eines Wesenstests für den Hund. Der Wesenstest informiert über den Charakter des Hundes, die Anpassungsfähigkeit und das Gefahrenpotenzial.
Wer mit seinem Bundesland in ein anderes Bundesland umziehen oder den Urlaub mit dem Hund in einem anderen Bundesland verbringen möchte, muss sich informieren, welche Auflagen dort gelten.
Hundehalter, die diese Auflagen nicht beachten oder solche Rassen auch unerlaubt züchten, müssen mit hohen Geldstrafen oder auch Haftstrafen rechnen.
Tipp: Wer daran denkt, sich einen Listenhund anzuschaffen, sollte vorab mit der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung klären, welche Auflagen für Listenhunde gelten. Das kann auch bestimmte Nachweise, eine Hundehaftpflichtversicherung mit höheren Prämien oder höhere Steuern betreffen.
Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nicht in allen Bundesländern für alle Hundebesitzer Pflicht. Besitzer von Listenhunden müssen jedoch in allen Bundesländern eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern bildet eine Ausnahme und schreibt keine Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde vor. In einigen Bundesländern ist eine solche Hundehaftpflichtversicherung schon für Hunde ab drei Monaten, in anderen erst für Hunde ab sechs Monaten vorgeschrieben.
Welche Hunde beißen am häufigsten?
Nicht nur als gefährlich eingestufte Rassen wie Pitbull-Terrier, Staffordshire.-Bullterrier oder Bullterrier gelten als beißfreudig. Auch Hunderassen, die in keinem Bundesland als Listenhunde geführt werden, wie Schäferhunde, Jack Russell Terrier oder Golden Retriever, beißen häufig. Die Erziehung ist ein wichtiger Faktor für das Verhalten von Hunden.
Hier gibt es weitere Informationen:
Internet: www.anwalt.org/kampfhunde
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